Jeder Mensch hat ein Recht darauf, gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, ohne Ausschluss oder Ausgrenzung. Seit in der Bundesrepublik Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft gesetzt wurde, haben die Bundesländer ihr Schulsystem so verändert, dass alle Kinder Zugang zum allgemeinen Schulsystem haben. Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf haben die Möglichkeit, die wohnortnahe Grundschule zu besuchen und gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet zu werden.
An unserer Schule steht die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler schon lange im Vordergrund unserer pädagogischen Arbeit. Wir begegnen allen Kindern mit ihren individuellen Erfahrungen, Kompetenzen und Fähigkeiten mit einer offenen und positiven Haltung. Unser Ziel ist, sie individuell zu fördern und fordern und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
In unseren Klassenteams arbeiten die Grundschullehrkräfte mit Förderschullehrkräften und Sozialpädagoginnen zusammen. Sie tauschen sich regelmäßig aus und bringen ihre speziellen Kompetenzen in die Arbeit ein. Unterstützt werden die Klassenteams von pädagogischen Mitarbeiterinnen, Schulbegleiterinnen und ehrenamtlichen Mentoren.
Die Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich "Lernen" oder "geistige Entwicklung" werden zieldifferent nach individuellen Bildungsplänen unterrichtet. Wir berücksichtigen im Unterricht das Entwicklungsniveau jedes einzelnen Kindes und würdigen individuelle Anstrengungen und Erfolge. Die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe werden individuell berücksichtigt.
Inklusiver Unterricht bedeutet: